Nachdem wir uns gestern an dieser Stelle über den Wiederbeschaffungswert als Bemessungsgrundlage der kalkulatorischen Abschreibung ausgelassen haben, betrachten wir heute den Schrott- oder Restwert. Auch dieser ist regelmäßig in die Berechnung einzubeziehen, und auch hier werden immer wieder Fehler gemacht.
25.10.2008
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