Viele Klausur- und Prüfungsteilnehmer finden die Abgrenzung zwischen Erträgen und Leistungen problematisch. Solche bisweilen spitzfindigen Differenzierungen sind aber bekanntlich von großer Wichtigkeit im Rechnungswesen. Die Unterscheidung zwischen Erträgen und Leistungen ist dabei besonders gut am Beispiel der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des §275 Abs. 2 HGB zu demonstrieren:
28.02.2009
27.02.2009
Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro: das asoziale Arbeitsrecht
Recht und Gerechtigkeit sind bekanntlich zwei ganz verschiedene Dinge. Das gilt in besonderem Maße für das unübersichtliche deutsche Arbeitsrecht, in dem mangels eines einheitlichen umfassenden Regelwerkes, wie es die DDR mit dem Arbeitsgesetzbuch einst hatte, in besonderem Maße auf die Rechtsprechung ankommt. Der Arbeitsrechtler ist damit mehr als jeder andere Jurist auf die Kenntnis und analoge Anwendung von Regelungen angewiesen, die erst in den Gerichten (und nicht schon im parlamentarischen Prozeß) entstehen. Diese aber sind derzeit zeitgeistig, d.h. bisweilen doch eher arbeitnehmerfeindlich. In Berlin wurde jetzt schon vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, also der zweiten Instanz, die fristlose Kündigung einer Kassiererin bestätigt, die Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll – Das asoziale Arbeitsrecht. Ein Kommentar des befreundeten Rechtswanwaltes Michael Borth aus Erfurt:
26.02.2009
Verbrauchsfolgebewertung: warum man LIFO unterlassen sollte
Derzeit sind bekanntlich in §256 HGB noch im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung alle Methoden der Verbrauchsfolgebewertung zulässig, aber durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll der Bereich der zulässigen Verfahren auf FIFO und LIFO eingeschränkt werden. In IAS 2.25 ist nur FIFO zulässig, aber in R 6.9 Abs. 1 EStR ist nur LIFO gestattet. Das ist nicht nur ein Rezept für Gammelfleisch, sondern zeugt auch von systemtypischer Inkompetenz des Gesetzgebers. Schauen wir mal, warum:
24.02.2009
Pflege-Abzocke: die Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung
Wir haben an dieser Stelle immer wieder argumentiert, daß das von den Deutschen so geschätzte sozialistische Zwangsversicherungssystem ungerecht und menschenverachtend ist. Das gilt nicht nur, wenn Tote Krankenkassenbeiträge zahlen, Prostituierte von der Zwangskasse bezahlt werden und Pflegedienste ein Interesse an einem schlechten Gesundheitszustand ihrer Pfleglinge haben. Jetzt ist wieder ein neues Beispiel aufgetaucht, wo die Schwächsten der Gesellschaft, die das System zu schützen vorgibt, gnadenlos abgezockt werden. So ungerecht ist der Sozialstaat:
22.02.2009
20.02.2009
19.02.2009
EBT, EBIT und der Rest: der langen Rechnung kurzer Sinn…
In Unternehmensveröffentlichungen werden immer wieder Gewinnmaße genannt, und manchmal muß man sogar in Klausur- und Prüfungsaufgaben selbst welche berechnen. Häufigste Kandidaten sind EBT, EBIT und verwandte Kennzahlen. Die machen Unternehmen zwar auch nicht wirklich vergleichbar, sind aber ein international weitgehend anerkannter Standard. Auf vergleichsweise einfache Art lassen sich so relativ aussagekräftige Bewertungen durchführen:
17.02.2009
Didaktik: Betriebswirtschaft, auf Sand gebaut
Betriebswirtschaftliche Aus- und Fortbildungen beginnen meist mit Lehrveranstaltungen über die Grundlagen der Buchführung. Der Teilnehmer muß mit T-Konten jonglieren und Buchungssätze zaubern. Das wird auch in Ausbildungen gemacht, die auf eher buchführungsferne Berufe vorbereiten, wie etwa im Marketing oder in Kreativbereichen. Viele Aus- und Fortbildungsteilnehmer finden solche Grundlagen dann überflüssig. Der BWL-Bote aber nicht.
15.02.2009
Trennung von Amt und Mandat: »Malen nach Zahlen« für Betriebswirte
Mit dem Begriff der Trennung von Amt und Mandat wird die Idee bezeichnet, daß dieselbe Person nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive oder der Judikative wahrnehmen soll, weil hierdurch ein Interessengegensatz entsteht. Das ist aber weitverbreitet, weil viele Mitglieder der Bundesregierung auch gleichzeitig im Bundestag sitzen. Das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung ist damit nicht streng durchgesetzt, was der Politik möglicherweise nicht sehr gut bekommt. Ein ganz ähnliches Problem gibt es aber auch bei den Industrie- und Handelskammern.
14.02.2009
Konjunkturpaket: Gesamtüberblick über die Einzelmaßnahmen
Nachdem der Bundestag gestern das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“, das sogenannte „Zweite Konjunkturpaket“ beschlossen hat, hängt das Inkrafttreten des Regelwerkes nur noch vom Bundesrat ab, wo die Abstimmung für den 20. Februar angesetzt ist. Im Bundesrat ist die Regierung auf die Zustimmung der Länder angewiesen, die freilich nicht gewiß ist. Vorbehaltlich des noch ungewissen Inkrafttretens geben wir schon jetzt einen Überblick über die anstehenden Maßnahmen: