Nachdem wir uns vor einigen Tagen an dieser Stelle über neue Möglichkeiten bei der Abschreibung ausgelassen haben, fragte ein Leser nach dem Methodenwechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung nach §7 Abs. 3 EStG. Das ist ja wieder aktuell, seit die degressive AfA wieder eingeführt wurde, aber es betrifft ebenso alte Abschreibungspläne, die ja nach dem Recht zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung weitergeführt werden. Da das Gesetz nur den Methodenwechsel zuläßt, aber keine Richtlinie für den Zeitpunkt dieser Umstellung gibt, ist dies ein facettenreiches Thema.
30.04.2009
29.04.2009
Die Logik des Mißlingens: warum so viele Prüfungen versemmelt werden
Mancher Prüfungsteilnehmer geht wohlvorbereitet in die Prüfung, und fällt am Ende doch durch. Trotz guter Vorbereitung, nach viel Fleiß und Mühe im Vorfeld des großen Tages, und ohne geistigen Nachtfall über den Aufgaben, wird so manche Prüfung doch vergeigt. Dann fragen sich viele Teilnehmer, ob es da nicht noch einen anderen Grund geben könnte. In der Tat, den gibt es.
27.04.2009
BilMoG: wie alte Abschreibungsmethoden zu neuem Leben erwachen
Durch die Bilanzrechtsmodernisierung wurde bekanntlich der Maßgeblichkeitsgrundsatz abgeschafft. Steuer- und handelsrechtlicher Abschluß sind damit jetzt zwei voneinander unabhängige Zahlenwerke, die auf jeweils selbständigen Rechtsvorschriften beruhen. Die Tragweite dieser scheinbar kleinen Rechtsänderung dürfte vielen Bilanzierenden aber erst im Laufe der kommenden Jahre aufgehen, denn mangels Maßgeblichkeit sind jetzt auch steuerlich unzulässige Abschreibungsmethoden handelsrechtlich (wieder) möglich. Das erlaubt, den tatsächlichen Wertverlauf eines Anlagegutes besser abzubilden. Wir demonstrieren das am Beispiel der progressiven Abschreibung, die nunmehr der Versenkung entsteigt:
25.04.2009
Qualitätsprobleme bei Lehrgangsträgern: vorläufige Auswertung unseres Qualitätsexperiments
Seit einiger Zeit kann man auf der Zingelseite Lehrgangsträger beurteilen, und seit das Qualitätsformular auf der Frontseite steht, tun das auch täglich viele Leute. Was man da so mitgeteilt bekommt, läßt tiefe Einblicke zu. Auch wenn dies natürlich keine irgendwie repräsentative Erhebung ist macht es doch Sinn, die am häufigsten berichteten Probleme anzuschauen. Teilnehmer wie Bildungsveranstalter könnten hieraus etwas lernen.
23.04.2009
BilMoG: die Neufassung der handelsrechtlichen Herstellungskosten
Durch die Bilanzrechtsmodernisierung ist auch die Definition der handelsrechtlichen Herstellungskosten verändert worden. Von einigen höchst komplexen Detailregelungen abgesehen müssen nunmehr die Gemeinkosten einbezogen werden. Das diesbezügliche Wahlrecht wurde abgeschafft. Eine der beliebtesten Aufgabengestaltungen der diversen Prüfungspoeten wird damit obsolet:
21.04.2009
Bilanzrechtsmodernisierung: Gesamtübersicht über die Reformen
In den vergangenen Wochen haben wir an dieser Stelle über eine Vielzahl von Einzelheiten der großen Bilanzrechtsreform berichtet. Auf der BWL CD wurden eine Vielzahl von Dateien aktualisiert, um den neuen Rechtsstand abzubilden. In diesem Artikel stellen wir nunmehr eine Gesamtübersicht über die wichtigsten Reformen und Rechtsänderungen als druckbare PDF-Datei bereit. Die wichtigsten Themenkreise und Handlungsfelder werden dargestellt und mit Beispielen illustriert.
19.04.2009
BilMoG: Die Neuregelungen beim Geschäfts- oder Firmenwert
Während das neue Aktivierungswahlrecht bei selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen zu den bekanntesten Neuregelungen der Bilanzrechtsmodernisierung gehört, gibt es auch Neuerungen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten. Während es bei originären Geschäfts- oder Firmenwerten beim bisherigen Bilanzierungsverbot bleibt, hat der Handelsgesetzgeber bei den derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten einen Mittelweg zwischen der bisherigen Regelung und IFRS 3 gewählt.
17.04.2009
BilMoG: Was ist eigentlich eine Bewertungseinheit?
Erstmals ist durch die Bilanzrechtsmodernisierung auch im deutschen Handelsrecht die Bildung von Bewertungseinheiten zugelassen worden. Leider konnte der deutsche Gesetzgeber sich aber nicht dazu durchringen, die Komponentenaktivierung etwa nach dem Vorbild von IAS 16 zu gestatten. Stattdessen ist ein Verrechnungsmodell herausgekommen, von dem Kritiker behaupten, es diene in Wirklichkeit dazu, den finanziellen Giftmüll besser vor den Augen des Bilanzlesers zu verstecken. Schauen wir mal etwas näher hin:
15.04.2009
Die BWL CD – schon jetzt mit neuem Bilanzrecht!
Ich freue mich mitteilen zu können, daß die BWL CD jetzt mit neuem Bilanzrecht erschienen ist.
Das Lexikon für Rechnungswesen und Controlling, die Skripte, Excel-Dateien und Übungsaufgaben wurden auf die Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes umgestellt. Wie immer bieten wir Ihnen damit die aktuellste mögliche Unterstützung bei der betriebswirtschaftlichen Aus- und Fortbildung.
14.04.2009
BilMoG: das Verrechnungsverbot und seine – teilweise neuen – Ausnahmen
Unter dem sogenannten Verrechnungsverbot im Sinne des §246 Abs. 2 HGB versteht man das Verbot der rechnerischen Zusammenfassung von Aktiva und Passiva, von Aufwendungen mit Erträgen und von Grundstücksrechten mit Grundstückslasten. Das Verrechnungsverbot ergibt sich aus dem Grundsatz der Klarheit, dem Grundsatz der Übersichtlichkeit und dem Vollständigkeitsprinzip und dient primär dem Gläubigerschutz und sekundär dem Informationsnutzen des Jahresabschlusses. Das Verrechnungsverbot eignet sich aber auch gut, die Widersprüche in den Grundprinzipien des Rechnungswesens herauszuarbeiten.
