Den Industrie- und Handelskammern wird bisweilen nachgesagt, im Bereich der internationalen Rechnungslegung nicht wirklich kompetent zu sein. In der Tat ist mir keine Prüfung im Bereich „Geprüfter Betriebswirt“ oder „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ bekannt, die die grundlegenden konzeptionellen Unterschiede wie die Komponentenaktivierung bei den Sachanlagen, die Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung oder die Behandlung der immateriellen Vermögensgegenstände zum Thema macht. Das ist bedauerlich, denn wer sich in das IFRS-Regelwerk einarbeitet, sollte gerade solche Grundkonzepte als erstes verstehen. Dafür gibt es bestimmte andere IFRS-Themen, die hochgradig prüfungswichtig sind. Wer hier „Mut zur Lücke“ beweist, begeht einen schweren Fehler.
15.06.2009
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