Im Jahresabschluß nach IFRS ist auch der Gewinn pro Anteilsschein (Earnings per share) auszuweisen. Das dient dem Informationsnutzen. IAS 33 unterscheidet dabei nach basic und diluted earnings per share. Die Unterscheidung hat keine direkte Entsprechung im deutschen Aktienrecht, und gehört wohl deshalb zu den häufigsten Prüferfragen. Dabei ist es ganz einfach, wenn man es sich erstmal klar gemacht hat.
06.06.2009
30.03.2009
WACC und die Kostenrechnung: zwei, die nicht zusammengehören
Immer wieder findet man in der Litertaur die Idee, die WACC-Kennziffer als Basis zur Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten in der Kostenrechnung zugrundezulegen. Die Idee ist geradezu ein Premium-Beispiel für das, was wir hier immer als undurchdachte Praktikermethoden beschreiben, denn sie vermischt Dinge, die absolut nicht zusammengehören. So entstehen Ergebnisse, die keine Aussagekraft haben und die interne Unternehmensteuerung in die Irre führen. Schauen wir mal, warum.
27.03.2009
Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände: Gestaltungsspielräume richtig nutzen
Während Geschäfts- oder Firmenwerte im deutschen Handelsrecht derzeit noch über vier Jahre (§255 Abs. 4 Satz 3 HGB) und im deutschen Steuerrecht über 15 Jahre (§7 Abs. 1 Satz 3 EStG) abgeschrieben werden, ist deren planmäßige Abschreibung in IFRS 4 inzwischen gänzlich untersagt worden. Für viele andere Arten immaterieller Vermögensgegenstände bestehen indes gar keine Vorschriften, weder im Handels- noch im Steuerrecht. Das macht die Frage nach deren Abschreibung sehr facettenreich.
28.02.2009
Erträge und Leistungen am Beispiel der handelsrechtlichen GuV-Rechnung
Viele Klausur- und Prüfungsteilnehmer finden die Abgrenzung zwischen Erträgen und Leistungen problematisch. Solche bisweilen spitzfindigen Differenzierungen sind aber bekanntlich von großer Wichtigkeit im Rechnungswesen. Die Unterscheidung zwischen Erträgen und Leistungen ist dabei besonders gut am Beispiel der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des §275 Abs. 2 HGB zu demonstrieren:
20.02.2009
19.02.2009
EBT, EBIT und der Rest: der langen Rechnung kurzer Sinn…
In Unternehmensveröffentlichungen werden immer wieder Gewinnmaße genannt, und manchmal muß man sogar in Klausur- und Prüfungsaufgaben selbst welche berechnen. Häufigste Kandidaten sind EBT, EBIT und verwandte Kennzahlen. Die machen Unternehmen zwar auch nicht wirklich vergleichbar, sind aber ein international weitgehend anerkannter Standard. Auf vergleichsweise einfache Art lassen sich so relativ aussagekräftige Bewertungen durchführen:
08.01.2009
Mezzanin-Kapital: Grundlagen der Bilanzierung neuer Kapitalarten
Traditionell unterscheidet man auf der Passivseite der Bilanz das Eigen- und das Fremdkapital. Zunächst durch Basel II und jetzt durch die Kreditklemme sind aber neue Formen von Kapitalbeteiligungen entstanden, die sich einer klaren bilanziellen Zuordnung oft entziehen. Man spricht hier vom sogenannten Mezzanine-Kapital. Eine der häufigsten praktischen Ausgestaltungen ist die stille Gesellschaft i.S.d. §§230 ff HGB. Die bisherige Gliederung der vier idealtypischen Finanzierungsarten ist daher teilweise veraltet bzw. nicht mehr ausreichend.
26.10.2008
Das FMStG und die InsO: eine kleine aber interessante Änderung
Am 17.10. ist nach einem nur wenige Tage währenden Turbo-Gesetzgebungsverfahren das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) im Bundesgesetzblatt erschienen. Während der durch dieses Gesetz eingerichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds inzwischen schon weithin bekannt ist, bringt das neue Regelwerk auch eine kleine aber interessante Änderung an der Insolvenzordnung (InsO) mit sich. Die ist nicht nur für wackelnde Banken und erschütterte Kapitalanlagegesellschaften interessant.
29.07.2008
Bilanzanalyse: der Hammer in der dritten Liquidität
Die Bilanzanalyse ist eine beliebte Fehlerquelle in IHK-Prüfungen (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3). Es macht also Sinn, sich schon die grundlegenden Kennzahlenkonzepte gründlich anzuschauen. Dabei stößt man bisweilen auch auf Fallen, die bisher in den Kammerprüfungen nicht beobachtet wurden. Noch nicht. In dem Maße aber, in dem Fortbildungsgänge wie „Geprüfter Betriebswirt“ kapitalmarktnaher werden, wird sowas hier prüfungsgefährlicher: