In meiner Übersicht zur Bilanzrechtsmodernisierung weise ich auf die Abschaffung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes hin. Hiermit begründe ich insbesondere kreative neue Möglichkeiten bei der Bewertung des Anlagevermögens. Einige Leser haben meinem Hinweis mit den Einwand widersprochen, nur die umgekehrte Maßgeblichkeit sei abgeschafft, nicht aber die Maßgeblichkeit selbst. Dieser Einwand ist unzutreffend, aber man muß das Gesetz genau lesen.
06.08.2009
08.06.2009
BilMoG: Risiken und Nebenwirkungen
Nachdem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz der bisherige Grundsatz der Maßgeblichkeit entfallen ist, sind die steuerliche und die handelsrechtliche Abschreibung voneinander völlig entkoppelt. Wir haben an dieser Stelle schon dargestellt, was für schöne neue Möglichkeiten sich dadurch im Bereich der Abschreibung ergeben. Die Sache hat aber auch ihre Risiken und Nebenwirkungen, die der Gesetzgeber möglicherweise nicht ganz durchdacht hat.
04.06.2009
Percentage-of-Completion: Abrechnung von Bauaufträgen nach IAS 11
Während im Handelsrecht auch nach der Bilanzrechtsmodernisierung langfristige Fertigungsaufträge erst nach Fertigstellung abgerechnet werden dürfen, auf diese Weise also u.U. erhebliche stille Reserven entstehen können, sieht IAS 11 mit der sogenannten Percentage-of-Completion-Method eine Abrechnung nach anteiligem Fertigstellungsgrad vor. Das erlaubt einen richtigeren Erfolgsausweis, vermindert die stillen Reserven und ist inzwischen auch weitgehend prüfungsrelevant. Schauen wir uns also ein kleines Beispiel an.
02.06.2009
Neubewertungsmethode: Realistische Anlagebewertung in IAS 16
Die Bewertung des Sachanlagevermögens im Bereich der International Financial Reporting Standards (IFRS) unterscheidet sich erheblich von parallelen Konzepten im deutschen Recht. Während das deutsche Steuerrecht nur in wenigen, ganz bestimmten Fällen die Aufteilung eines physikalisch einheitlichen Vermögensgegenstandes in mehrere Komponenten kennt, ist die sogenannte Komponentenaktivierung (component approach) die einzige übliche Methode im internationalen Rechnungswesen. Aber auch die Folgebewertung unterscheidet sich stark vom deutschen Recht: durch die Neubewertungsmethode ist die Bewertung richtiger und vermittelt mehr Informationsnutzen für den Abschlußleser. Die Bilanzrechtsmodernisierung hat zwar die Hemmnisse des Maßgeblichkeitsgrundsatzes abgeschafft, aber in dieser Hinsicht doch nichts Vergleichbares geschaffen.
07.05.2009
Elementare Methodenlehre der Abschreibung des Anlagevermögens
Nachdem durch die Bilanzrechtsmodernisierung der Maßgeblichkeitsgrundsatz entfallen ist, sind die steuerliche und die handelsbilanzielle Abschreibung voneinander entkoppelt und damit selbständige Zahlenwerke geworden. Was das bedeutet, haben wir an einem Beispiel demonstriert. Das war Anlaß zu vielfältigen Debatten und Rückfragen, denn in der deutschen Bilanzwelt ist noch nicht wirklich klar, welche tiefgreifenden Folgen die scheinbar geringfügige Neurerelung in §254 HGB hat. In diesem Artikel versuchen wir daher eine Gesamtübersicht über die nunmehr drei Arten der Abschreibung.
05.05.2009
BilMoG: Die neue Grundstruktur der Bilanz
Durch die Bilanzrechtsmodernisierung wurde die HGB-Bilanz um drei neue grundsätzliche Posten erweitert. Das hat das Leben der Rechnungswesen-Einsteiger nicht unbedingt vereinfacht. Es ist also wichtiger denn je, sich über die grundlegende Bedeutung der nunmehr zehn Grundpositionen der handelsrechtlichen Bilanz Klarheit zu verschaffen. Dann fällt das Verständnis der Einzelpositionen nur noch halb so schwer.
02.05.2009
BilMoG: Die Neufassung des Niederstwertgrundsatzes
Durch die Bilanzrechtsmodernisierung wurde auch der Niederstwertgrundsatz neu gefaßt. Das bisher fundamentale Prinzip der kaufmännischen Vorsicht nach §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist zugunsten des Informationsnutzens des Jahresabschlusses in den Hintergrund getreten. Das hat eine Neuregelung der Vorschriften über planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen notwendig gemacht, die oft als schwierig empfunden wird. Dabei ist es ganz einfach, wenn man das Grundprinzip erstmal begriffen hat:
27.04.2009
BilMoG: wie alte Abschreibungsmethoden zu neuem Leben erwachen
Durch die Bilanzrechtsmodernisierung wurde bekanntlich der Maßgeblichkeitsgrundsatz abgeschafft. Steuer- und handelsrechtlicher Abschluß sind damit jetzt zwei voneinander unabhängige Zahlenwerke, die auf jeweils selbständigen Rechtsvorschriften beruhen. Die Tragweite dieser scheinbar kleinen Rechtsänderung dürfte vielen Bilanzierenden aber erst im Laufe der kommenden Jahre aufgehen, denn mangels Maßgeblichkeit sind jetzt auch steuerlich unzulässige Abschreibungsmethoden handelsrechtlich (wieder) möglich. Das erlaubt, den tatsächlichen Wertverlauf eines Anlagegutes besser abzubilden. Wir demonstrieren das am Beispiel der progressiven Abschreibung, die nunmehr der Versenkung entsteigt:
23.04.2009
BilMoG: die Neufassung der handelsrechtlichen Herstellungskosten
Durch die Bilanzrechtsmodernisierung ist auch die Definition der handelsrechtlichen Herstellungskosten verändert worden. Von einigen höchst komplexen Detailregelungen abgesehen müssen nunmehr die Gemeinkosten einbezogen werden. Das diesbezügliche Wahlrecht wurde abgeschafft. Eine der beliebtesten Aufgabengestaltungen der diversen Prüfungspoeten wird damit obsolet:
21.04.2009
Bilanzrechtsmodernisierung: Gesamtübersicht über die Reformen
In den vergangenen Wochen haben wir an dieser Stelle über eine Vielzahl von Einzelheiten der großen Bilanzrechtsreform berichtet. Auf der BWL CD wurden eine Vielzahl von Dateien aktualisiert, um den neuen Rechtsstand abzubilden. In diesem Artikel stellen wir nunmehr eine Gesamtübersicht über die wichtigsten Reformen und Rechtsänderungen als druckbare PDF-Datei bereit. Die wichtigsten Themenkreise und Handlungsfelder werden dargestellt und mit Beispielen illustriert.